Jeder Patient wird als Mensch und seinem Leiden gemäß individuell behandelt

Bei der Behandlung meiner Patienten gehe ich nicht nach einem standardisierten Schema vor, sondern orientiere mich an den individuellen Schmerzsymptomen und ihrer Intensität um deren eigentlichen Ursprung herauszufinden und diesen dann konsequent zu behandeln. Je nach Konstitution und Empfinden eines jeden einzelnen, sprechen Menschen mit demselben Leiden häufig unterschiedlich auf die verschiedenen Behandlungsmethoden an. Und genau hier gilt es die schmerzlindernde und im Idealfall zur Heilung führende Methode herauszufinden und von Fall zu Fall anzupassen. Um dies bestmöglich umzusetzen und allen Patienten bedingungslos gewährleisten zu können, betreue ich diese im vertrauensvollen Umfeld meiner Praxis immer selbst und persönlich.

 

Wichtige Patienteninformation: Umsatzsteuerliche Abgrenzung von Heilbehandlungen und Präventionsmaßnahmen ab 01.01.2012

Umsatzsteuerfrei sind zukünftig die Leistungen von Physiotherapeuten oder staatlich geprüften Masseuren, die entweder auf eine ärztliche Verordnung erfolgen oder die im Rahmen einer Vorsorge- oder Rehabilitationsmaßnahme erbracht werden. Diese Voraussetzungen sind jeweils im Einzelfall nachzuweisen; den Steuerpflichtigen trifft dabei die Beweislast.

Heilberufliche Leistungen sind also nur steuerfrei, wenn bei der Tätigkeit ein therapeutisches Ziel im Vordergrund steht (vgl. Abschn. 4.14.4 Abs. 4 UStAE). Leistungen zur Prävention und Selbsthilfe i. S. des § 20 SGB V, die keinen unmittelbaren Krankheitsbezug haben, weil sie lediglich den allgemeinen Gesundheitszustand verbessern sollen, sind keine Heilbehandlungen (vgl. Abschn. 4.14.4 Abs. 5 Nr. 10 UStAE).

Diese Leistungen unterliegen ab dem 01.01.2012 gem. § 12 Abs. 2 Nr. 9 UStG dem ermäßigten Steuersatz von 7 %.

 


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